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   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2003 - L 15 AL 35/02   

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https://dejure.org/2003,16650
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2003 - L 15 AL 35/02 (https://dejure.org/2003,16650)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.11.2003 - L 15 AL 35/02 (https://dejure.org/2003,16650)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. November 2003 - L 15 AL 35/02 (https://dejure.org/2003,16650)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung - Lohnsteuerklassenwechsel von Ehegatten - Verletzung der Mitteilungspflicht - grobe Fahrlässigkeit - Verfassungswidrigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 48 Abs. 1 SGB X; § 330 Abs. 3 S. 1 SGB III ; § 137 Abs. 3 SGB III; § 137 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 SGB III ; Art. 6 GG
    Rechtmäßigkeit einer rückwirkenden teilweisen Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg) und dessen Erstattung; Berücksichtigung der Änderung der Lohnsteuerklasse im laufenden Bezug des Arbeitslosengeldes (Alg) ; Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer rückwirkenden teilweisen Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg) und dessen Erstattung; Berücksichtigung der Änderung der Lohnsteuerklasse im laufenden Bezug des Arbeitslosengeldes (Alg) ; Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 87/01 R

    Arbeitslosengeld - Leistungsgruppe - Lohnsteuerklassenwechsel - geringeres

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2003 - L 15 AL 35/02
    1) Die Regelung des § 137 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB III begegnet nicht unerheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken und beinhaltet einen Wertungswiderspruch gegenüber den steuerrechtlichen Regelungen zur Steuerklassenwahl von Ehegatten (Anschluss an BSG vom 29.8.2002 SozR 3-4300 § 137 Nr. 3) .

    Auf verfassungsrechtliche Bedenken weist das BSG in seiner Entscheidung vom 29. August 2002 (SozR 3-4300 § 137 Nr. 3) hin (ebenso Pilz in Gagel, SGB III § 137 Rn 62, Sartorius info also 2003, 99; a.A. LSG Baden Württemberg vom 27.2.2003 - L 12 AL 3653/02 -, der 7. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen vom 26.2.2003 - L 7 AL 523/01 -).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2003 - L 12 AL 3653/02
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2003 - L 15 AL 35/02
    Auf verfassungsrechtliche Bedenken weist das BSG in seiner Entscheidung vom 29. August 2002 (SozR 3-4300 § 137 Nr. 3) hin (ebenso Pilz in Gagel, SGB III § 137 Rn 62, Sartorius info also 2003, 99; a.A. LSG Baden Württemberg vom 27.2.2003 - L 12 AL 3653/02 -, der 7. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen vom 26.2.2003 - L 7 AL 523/01 -).

    Das macht kein Beratungsbedarf deutlich für diejenigen, die entschlossen sind, die Lohnsteuerklasse im Hinblick auf steuerrechtliche Vorteile nur ein einziges Mal zu wechseln (ebenso im Ergebnis LSG Baden-Württemberg vom 27.2.2003 - L 12 AL 3653/02 - und vom 19.3.2003 - L 5 AL 4877/02 - LSG Rheinland-Pfalz vom 23.5.2003 - L 1 AL 154/01 -, jeweils Leitsätze veröffentlicht in JURIS-Datenbank).

  • BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung eines Rentenbescheides - Erhöhte Rente

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2003 - L 15 AL 35/02
    Grobe Fahrlässigkeit ist nur zu bejahen, wenn der Arbeitslose einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt, wenn er nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BSG SozR 1300 § 48 Nr. 39).
  • BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 31/02 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung wegen grober Fahrlässigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2003 - L 15 AL 35/02
    Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. August 2002 - B 11 AL 31/02 R - verweist sie darauf, dass das Merkblatt 1998 eine Beratung vor einem Lohnsteuerklassenwechsel empfehle, wie in diesem Urteil gefordert.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2003 - L 7 AL 523/01
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2003 - L 15 AL 35/02
    Auf verfassungsrechtliche Bedenken weist das BSG in seiner Entscheidung vom 29. August 2002 (SozR 3-4300 § 137 Nr. 3) hin (ebenso Pilz in Gagel, SGB III § 137 Rn 62, Sartorius info also 2003, 99; a.A. LSG Baden Württemberg vom 27.2.2003 - L 12 AL 3653/02 -, der 7. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen vom 26.2.2003 - L 7 AL 523/01 -).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - L 1 AL 154/01
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2003 - L 15 AL 35/02
    Das macht kein Beratungsbedarf deutlich für diejenigen, die entschlossen sind, die Lohnsteuerklasse im Hinblick auf steuerrechtliche Vorteile nur ein einziges Mal zu wechseln (ebenso im Ergebnis LSG Baden-Württemberg vom 27.2.2003 - L 12 AL 3653/02 - und vom 19.3.2003 - L 5 AL 4877/02 - LSG Rheinland-Pfalz vom 23.5.2003 - L 1 AL 154/01 -, jeweils Leitsätze veröffentlicht in JURIS-Datenbank).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2003 - L 5 AL 4877/02
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2003 - L 15 AL 35/02
    Das macht kein Beratungsbedarf deutlich für diejenigen, die entschlossen sind, die Lohnsteuerklasse im Hinblick auf steuerrechtliche Vorteile nur ein einziges Mal zu wechseln (ebenso im Ergebnis LSG Baden-Württemberg vom 27.2.2003 - L 12 AL 3653/02 - und vom 19.3.2003 - L 5 AL 4877/02 - LSG Rheinland-Pfalz vom 23.5.2003 - L 1 AL 154/01 -, jeweils Leitsätze veröffentlicht in JURIS-Datenbank).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2004 - L 12 AL 161/03

    Arbeitslosenversicherung

    Stellt man verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dieser Regelung (vgl dazu BSG, Urteil vom 29.08.2002, SozR 3-4300 § 137 Nr. 3; LSG Niedersachsen-Bremen vom 13.11.2003, - Az L 15 AL 35/02 - mwN) zurück, war daher für die Höhe des Arbeitslosengeldes des Klägers ab dem 01.03.1999 die Leistungsgruppe D statt der Leistungsgruppe C maßgebend, denn aus der Leistungsgruppe D ergibt sich eine geringere Leistung.

    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass der Hinweis nicht unmissverständlich auf die möglichen negativen Folgen eines Lohnsteuerklassenwechsels verweist, sondern nur auf den grundsätzlich (nach dem Steuerrecht) nur einmal jährlich möglichen Lohnsteuerklassenwechsel (so bereits Urteil des Senats vom 18.02.2004 - L 12 AL 199/03 - ebenso im Ergebnis: LSG Baden-Württemberg vom 20.02.2003 - L 12 AL 3653/02 - und vom 19.03.2003 - L 5 AL 4877/02 - LSG Rheinland-Pfalz vom 23.05.2003 - L 1 AL 154/01 - LSG Niedersachsen-Bremen vom 13.11.2003 - L 15 AL 35/02 -).

    Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ist daher nicht gerechtfertigt, denn ein Schuldvorwurf, der nur an eine vom ihrem Inhalt losgelöste, formale Mitteilungspflicht anknüpft, ist weder dem Gesetz zu entnehmen noch lässt er sich mit dem Konzept eines mündigen Bürgers vereinbaren, der im demokratischen Staat Pflichten gegenüber der öffentlichen Verwaltung möglichst aufgrund von Einsicht, nicht aufgrund bloßer formaler Anordnung erfüllen soll (so auch LSG Niedersachsen-Bremen vom 13.11.2003 - L 15 AL 35/02 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2004 - L 12 AL 199/03

    Arbeitslosenversicherung

    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass der Hinweis nicht unmissverständlich auf die möglichen negativen Folgen eines Lohnsteuerklassenwechsels verweist, sondern nur auf den grundsätzlich (nach dem Steuerrecht) nur einmal jährlich möglichen Lohnsteuerklassenwechsel (ebenso im Ergebnis: LSG Baden-Württemberg vom 20.02.2003 - L 12 AL 3653/02 - und vom 19.03.2003 - L 5 AL 4877/02 - LSG Rheinland-Pfalz vom 23.05.2003 - L 1 AL 154/01 - LSG Niedersachsen-Bremen vom 13.11.2003 - L 15 AL 35/02 -).
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